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Währungsoption

Was ist eine WÄHRUNGSOPTION

Ein Finanzinstrument zur Absicherung gegen Risiken, die sich aus einer möglichen, für den Kunden negativen Entwicklung eines konkreten Währungspaars ergeben. Gleichzeitig wird hier den Kunden die Möglichkeit geboten, von der umgekehrten Entwicklung auf dem Devisenmarkt zu profitieren. Beim Kauf einer WÄHRUNGSOPTION ist der Kunde berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die entsprechende Währung zu einem im Voraus vereinbarten Kurs zu einem feststehenden Datum in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Für den Erwerb dieses Rechtes zahlt der Käufer der Option die sog. Optionsprämie an den Verkäufer.

Was sind die Vorteile einer WÄHRUNGSOPTION

Die WÄHRUNGSOPTION ermöglicht den Kunden, ihre Finanzmittel - ebenso wie beim Forwardgeschäft - gegen eine ungünstige Kursbewegung abzusichern. Im Gegensatz zum Forward hat hier der Kunde jedoch die Möglichkeit, bei einer aus seiner Sicht positiven Marktentwicklung die Option nicht auszuüben sowie das Geschäft am betreffenden Tag zum im Vergleich mit dem gesicherten Kurs günstigeren Spotkurs abzuwickeln. Die Kunden können somit von der günstigen Kursentwicklung profitieren.
 
  • Beim Kauf einer WÄHRUNGSOPTION wird vom Kunden keine Einzahlung eines Finanzcollaterals verlangt. Der Käufer zahlt lediglich eine nicht rückzahlbare Optionsprämie.
  • Beim Verkauf einer WÄHRUNGSOPTION wird vom Kunden die Einzahlung eines Finanzcollaterals verlangt, wobei der Kunde in diesem Falle die Prämie erhält.

WÄHRUNGSOPTIONSVARIANTEN

  • Call-Option - berechtigt den Inhaber, die Hauptwährung für die Nebenwährung in der Zukunft zu einem im Voraus festgelegten Kurs zu kaufen.
  • Put-Option – berechtigt den Inhaber dazu, die Hauptwährung (die erste im Währungspaar) für die Nebenwährung (die zweite im Währungspaar) in der Zukunft zu einem im Voraus festgelegten Kurs zu verkaufen.

Varianten je nach Ausgleich

  • Amerikanische Option – der Optionsinhaber ist berechtigt, die Option jederzeit zwischen dem Tag des Abschlusses und dem Verfallsdatum auszuüben.
  • Europäische Option – der Optionsinhaber ist berechtigt, die Option nur am Verfallstag auszuüben.

Bedingungen für die Durchführung von WÄHRUNGSOPTIONEN

  • Abschluss eines Rahmenvertrages.
  • Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine LEI-Nummer zu haben.
  • Die Zusammensetzung der Finanzmittel oder die Festlegung des Dealing Limits.
  • Die Mindestsumme eines Handelvorganges ist 150.000 EUR oder die entsprechende Summe in  einer anderen Währung.
Beim Abschluss von Termingeschäften geht der Kunde mehrere Risiken ein (Marktrisiken – Währungs- und Zinsrisiko, Risiko der Gegenpartei, Liquiditätsrisiko, Hebeleffekt). Dies hängt jeweils vom Zweck und von der Art der Ausübung eines Termingeschäfts ab. Unsere Händler erklären Ihnen vor der Unterzeichnung des Rahmenvertrags sowie vor dem Abschluss eines Geschäfts bzw. jederzeit auf Wunsch gerne die einzelnen Risikoarten - und dies sowohl mündlich als auch schriftlich.
Mit dem Abschluss von entsprechenden Absicherungstransaktionen ergibt sich für alle Personen, welche diese Leistungen erbringen, eine Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei dieser Geschäfte. Diese Verpflichtung wird folgendermaßen abgedeckt:
Unsere Händler besprechen mit Ihnen gerne die entsprechenden Möglichkeiten sowie individuellen Bedingungen zur Absicherung eines Kursrisikos und schlagen Ihnen optimale Varianten für ihre Geschäfte vor.
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AKCENTA trägt keine Verantwortung für jegliche Schäden oder entgangenen Gewinn, die jeglichen Personen durch die Verwendung der Informationen und Angaben, die auf dieser Webseite oder im Marketingmaterial der Gesellschaft enthalten sind, verursacht worden sind. AKCENTA weist darauf hin, dass der Abschluss von auf dieser Webseite oder im Marketingmaterial angeführten Termingeschäften Risiken beinhaltet, mit denen sich der Klient in breitestmöglichem Maß vertraut zu machen hat, sie zu verstehen, zu erwägen und eventuell weitere Informationen einzuholen hat. Ausführlichere Informationen über die Termingeschäfte betreffenden Risiken sind auf der Webseite von AKCENTA angeführt: Mit dem Abschluss von Termingeschäften verbundene ausgewählte Risiken. Auskunft über die Risiken erteilen ebenfalls die Mitarbeiter der Gesellschaft AKCENTA.
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