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Par forward

Was ist PAR FORWARD?

Par Forward geht aus von denselben Prinzipien wie das Standardforward aus, d. h. ein genau festgesetzter Betrag ist mit einem festen Kurs zu einem festgesetzten Datum abgesichert. Zu den Standardforwards unterscheidet es sich durch die Möglichkeit der Zusammensetzung einer Serie von mehreren Forwards mit regelmäßigen Fälligkeiten. Der Finalkurs für alle Forwards in der gegenständlichen Serie von Par Forward ist gemäß den durchschnittlichen, zeitlich gewogenen Forwardspunkten für die einzelnen Fälligkeiten festgesetzt. Ein solcher Kurs ist für den Kunden in der Regel vorteilhafter als der durchschnittliche Kurs bei den Standardforwards.

Welche sind die Vorteile von PAR FORWARD?

Neben den Standardbenefits in Form der Wechselkurssicherheit in der Zukunft ist der einheitliche Kurs für alle Fälligkeiten vorteilhaft. Der Kunde erwirbt also für jede Fälligkeit keinen unterschiedlichen Forwardkurs wie es bei der Standardforward-Serie der Fall ist. Im Gegenteil, im Falle von regelmäßigen Auslandsabbuchungen hat er die Möglichkeit, ein Absicherungsprodukt anstelle von einzelnen Forwardgeschäften zu nutzen.
 
Für den Abschluss von Par Forwards werden bei uns keine Gebühren berechnet.

Abschlussbedingungen von PAR FORWARD:

  • Abschluss eines Rahmenvertrages.
  • Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine LEI-Nummer zu haben.
  • Die Zusammensetzung der Finanzmittel oder die Festlegung des Dealing Limits.
  • Der Mindestbetrag des gesamten hinterlegten Geschäfts, also einer Relation des Par Forwards, ist 200.000 EUR oder der Gegenwert in einer anderen Währung.
 
Beim Abschluss von Termingeschäften geht der Klient einige Arten von Risiken ein (Marktrisiken  - das Währungs- und Zinsrisiko, das Risiko der Gegenpartei, das Liquiditätsrisiko, der Hebeleffekt). Es kommt immer auf den Zweck und die Anwendungsart des Termingeschäftes an. Vor der Unterzeichnung des Rahmenvertrags und dem Geschäftsabschluss, oder jederzeit auf Ansuchen, werden Ihnen die Händler gerne die einzelnen Arten der Risiken und zwar sowohl mündlich als auch in schriftlicher Form erklären.
 
 
BEISPIEL
KUNDE EXPORTEUR:
Der Kunde erwartet Zahlungen von ausländischen Abnehmern, die ihm innerhalb von 12 Monaten, d.h. bis zum 15.5.2020, für die gelieferte Ware insgesamt 600.000 EUR zahlen sollen, und zwar in regelmäßigen Quartalzahlungen. Mit dem Abschluss des Par Forwards erwirbt der Kunde im Voraus die Sicherheit eines konstanten Kurses, zu dem alle vier Währungskonversionen nach und nach bis zum Endtermin der Zahlungen realisiert werden.
 

Datum der empfangenen Zahlung

15.5.19

15.8.19

15.11.19 

14.2.20

15.5.20

Spotkurs Verkauf EUR/CZK
zum Datum des Fordward-Abschlusses

25,75  
     

Vereinbarter Kurs Par Forward

 

 26,01

 26,01

 26,01

 26,01

Kurs des Standardforwards

 

 25,81

25,95

 26,05

 26,18

Empfangene Zahlung in EUR

 

 150.000

 150.000

 150.000

 150.000

Sämtliche Inanspruchnahmen im Laufe der Dauer des Par Forwards erfolgen zu dem ursprünglich vereinbarten Forward-Kurs und ohne weitere Kosten.

Falls das Konversionsgeschäft im Rahmen der einzelnen Fälligkeit des Par Forwards zu einem im Voraus festgesetzten Abwicklungstag nicht realisiert/abgewickelt wird, kann der Abwicklungstag mithilfe eines Swapgeschäfts verschoben und somit seine Inanspruchnahme auf einen geeigneten Zeitpunkt verlegt werden. In einem solchen Falle kommt es zur Umwertung des ursprünglich vereinbarten Forward-Teilgeschäfts und zum Abschluss des neuen Forwards nach aktuellen Marktwerten.
Mit dem Abschluss der Absicherungsoperationen entsteht allen diese Dienste leistenden Personen die Einsetzungspflicht gegenüber der Gegenseite dieser Geschäfte. Diese Einsetzungspflicht wird auf folgende Weisen gedeckt:
 

Im Falle, dass dieses Produkt Ihr Interesse geweckt hat und Sie annehmen, dass Sie es als vorteilhaftes Instrument zur Einschränkung des mit Ihrer Unternehmenstätigkeit zusammenhängenden Risikos nutzen können, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Beim Abschluss von Termingeschäften geht der Kunde manche Arten von Risiken ein (Marktrisiken – Währungs- und Zinsrisiko, Risiko der Gegenseite, Liquiditätsrisiko, Hebeleffekt). Es hängt immer von dem Zweck und der Nutzungsweise des Termingeschäfts ab. Vor der Unterzeichnung des Rahmenvertrags und dem Geschäftsabschluss, oder jederzeit auf Ansuchen, erklären Ihnen die Händler gerne die einzelnen Risikoarten, und zwar mündlich oder schriftlich.
 
 
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