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Genehmigung und Lizenz

AKCENTA bietet ihre Dienstleistungen auf Basis von Genehmigungen erteilt durch die Tschechische Nationalbank.
 
Die Bewilligung zur Tätigkeit als Zahlungsinstitution haben wir als erste bankfremde Institution, im  Februar 2011 auf Grund eines erfolgreichen Lizenzgenehmigungsverfahrens von der Tschechischen Nationalbank erhalten. Die Lizenz ist zeitlich nicht begrenzt und ermächtigt AKCENTA zur Gewährung der Zahlungsdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 1 lit. a) b) c) d) e) f) des Gesetzes über  den Zahlungsverkehr.
Im Juli 2009 haben wir Bewilligung für  die Tätigkeit als Wertpapierhändler im  Umfang von Hauptinvestitionsdienstleistungen – gemäß § 4 Abs. 2 Lit. a), b), c) und a zusätzlichen Investitionsdienstleistungen - gemäß § 4 Abs.. 3 Lit. a) erhalten. Diese Lizenz berechtigt uns zur  Durchführung von Termingeschäften (Forward und  Swap). Zur Vollständigkeit ergänzen wir noch Eintragungen in Auszugaus  dem Handelsregister.

Eine Dienstleistung im Ausland bietet AKCENTA aufgrund der Notifizierung der Tschechischen Nationalbank.

  • Die Zahlungsdienste werden in folgenden Ländern ausgeführt: Slowakei, Polen, Ungarn, Rumänien, Frankreich, Deuschland,Belgien, Bulgarien, Italien, Niederlande, Österreich, Vereinigtes Königreich, Spanien (ÈNB Lizenz der Zahlungsinstitution)
  • Die Dienste eines Wertpapierhändlers bietet AKCENTA in diesen Ländern an: Slowakei, Polen, Ungarn, Rumänien, Frankreich, Deuschland, Belgien, Bulgarien, Italien, Niederlande, Österreich, Vereinigtes Königreich, Spanien (ÈNB Lizenz eines Wertpapierhändlers)
AKCENTA
das größte Zahlungsinstitut
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