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Information zu PRIIPS

Die Verordnung Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (nachfolgend PRIIPs) begründet die Pflicht der Bereitstellung des Basisinformationsblatts (nachfolgend KID) an Kleinanleger (die Kunden gemäß MiFID) vor der Erbringung einer Anlagedienstleistung.

Jedes KID ist individuell, beinhaltet bestimmte Informationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt / eine bestimmte Gattung der Anlagegeschäfte. Die AKCENTA verfasst und stellt keine KIDs bereit bei Verhandlungen über Termingeschäfte, die für den Zweck der Sicherung vereinbart werden. Auf Antrag des Klienten (Kunden gemäß MiFID) teilt die AKCENTA diese spezifischen Informationen bezüglich der jeweiligen Gattung der Geschäfte dem Klienten mit.

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