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Implementierung von MiFID in der AKCENTA

Am 3. Januar 2018 tritt die Richtlinie EU 2014/65/EU in Kraft (bekannt als MiFID II), die eine Reihe von Änderungen zur Verstärkung des Schutzes des Kunden, Verbesserung der Transparenz und Erteilung von detaillierteren Auskünften zu den Geschäften enthält. AKCENTA trifft eine Reihe von Maßnahmen, die mit diesen Anforderungen übereinstimmen - unten führen wir eine kurze Übersicht der bedeutendsten Änderungen an. Eine detailliertere Beschreibung einschließlich weiterer Änderungen ist in der Informationsbroschüre, die hier heruntergeladen werden kann, angeführt

Beurteilung des Zielmarktes - Eignungstest des Produktes für den Kunden

AKCENTA führt für ihre Kunden einen Eignungstest der Produkte durch, die angeboten werden. Zur Erfüllung dieser Anforderungen werden wir Sie in der nächsten Zeit mit neuen Investitionsfragebögen ansprechen. Das Ziel ist die Verbesserung der Informiertheit über mögliche Risiken der Investitionsdienstleistungen, insbesondere bei nichtprofessionellen Kunden und damit auch Sicherstellung eines größeren Ausmaßes ihres Schutzes.

Durchführung der Anweisungen zu den besten Bedingungen und im besten Interesse des Kunden

AKCENTA hat Regeln festgelegt, deren Ziel es ist, dass jede einzelne Anweisung des Klienten zu den besten Bedingungen durchgeführt wird, und ferner dass eine ständige Durchführung der Anweisungen zu den tatsächlich besten Bedingungen, fair, gerecht, professionell und im besten Interesse des Kunden sichergestellt wird.

Informationen zur Senkung des Wertes des Portfolios

AKCENTA informiert ihre Kunden über die Leistung deren Portfolios. Insbesondere bei Senkung des aktuellen Marktwertes des Portfolios um 10 % dessen Wertes, ggf. 20 %, 30 % usw. erhält der Kunde Informationen über solche Änderung des Wertes des Portfolios, und zwar jeweils spätestens bis zum Ende des gegebenen Arbeitstages.

Vorbeugung des Interessenkonfliktes

AKCENTA hat Regeln und Mechanismen zur Vorbeugung des Interessenkonfliktes eingestellt. Mit dem Ziel, Interessenkonflikten vorzubeugen, hat AKCENTA eine entsprechende Organisationsstruktur mit Kontrollmechanismen aufgebaut, womit Trennung von unvereinbaren Rollen sichergestellt und Vorbeugung von Interessenkonflikten garantiert werden.

Informationen über Kosten und begleitende Gebühren

Alle Kosten und zusammenhängende Gebühren, die für die Investitionsdienstleistung oder für die begleitenden Dienstleistungen dem Kunden verrechnet und mitgeteilt werden sollten, gehen von dem Anhang II der Verordnung EU 2017/565 aus. Auf Wunsch des Kunden gewährt AKCENTA diese Informationen vor dem Abschluss eines konkreten Geschäftes (konkrete Höhe der Kosten und Gebühren) und stellt sie anschließend in einzelne Posten aufgeteilt in dem Verzeichnis „Informationen / Pflichtgemäß nach MiFID veröffentlichte Informationen“ auf OLB zur Verfügung.

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