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Veröffentlichung von Informationen über die Identität der Ausführungsplätze und die Qualität der Ausführung durch die Wertpapierfirmen

Die AKCENTA ist im Einklang mit den Art. 64-66 der Verordnung 2017/565 verpflichtet, die Regeln für die Auftragsausführung zu den besten Bedingungen einzuhalten. Das Ziel dieser Regeln ist, dass jeder einzelne Auftrag des Kunden im Einklang mit den zugehörigen Regeln für die Auftragsausführung ausgeführt wird und des Weiteren, dass eine durchgehende Ausführung von Aufträgen zu den tatsächlich besten Bedingungen sichergestellt wird. Diese Regeln werden durch die AKCENTA als gemeinsam für alle Kundenkategorien (Kleinanleger, professionelle Anleger und geeignete Gegenparteien) festgelegt.

Bei der Bewertung der Einhaltung der Best-Execution-Pflicht ist die spezifische Natur dieser Gattung von Geschäften zu berücksichtigen, als die durch die AKCENTA angebotenen Produkte (OTC-Derivate) Instrumente darstellen, die auf Grundlage eines spezifischen individuellen Auftrags des Kunden abgeschlossen werden und in der Tat über kein ganz genaues zum Handel an einem geregelten Markt (GM), multilateralen Handelssystem (MHS) oder organisierten Handelssystem (OHS) zugelassenes Äquivalent verfügen. Der Handelsplatz ist der Wertpapierhändler (AKCENTA) selbst und andere Faktoren, die vom Aspekt der best execution her relevant sind, sind Gegenstand einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Wertpapierhändler und dem Kunden bei Verhandlungen über das jeweilige Produkt. Für die nicht-standardisierten OTC-Derivate legt die Verordnung 2017/565 des Weiteren fest, dass sie ein einzigartiges Vertragsverhältnis umfassen, das konkrete spezifische Bedingungen berücksichtigt, in denen sich der Kunde und der Wertpapierhändler (AKCENTA) befinden, sowie dass sie nicht für die Zwecke der  Best-Execution-Ausführungsart vollwertig vergleichbar mit denjenigen Geschäften sein müssen, in denen es um die zum Handel am GM, MHS oder OHS zugelassenen Aktien geht. Da die Best-Execution-Pflicht bei allen Investitionsinstrumenten Anwendung findet, ist es auch bei den Produkten der AKCENTA notwendig, relevante Daten über den Markt zu sammeln, um zu überprüfen, ob der Preis, der dem Kunden am Markt für Produkte, die nicht an einer Börse gehandelt werden, angeboten wurde, korrekt ist und ob er die Erfüllung der Pflichten des Wertpapierhändlers, den Auftrag zu den bestmöglichen Bedingungen auszuführen, gewährleistet. D.h. der Händler (AKCENTA) kontrolliert die Korrektheit des konkreten Preises, der dem Kunden vorgeschlagen wurde, nicht nur anhand der ihm bekannten Marktinformationen, die er für die Einschätzung des Preises für das vereinbarte Produkt verwendet hat, sondern auch, soweit möglich, durch Vergleich mit ähnlichen oder vergleichbaren Produkten. Die Marktkonformität der OTC-Derivate, die mit dem Kunden vereinbart werden, wird überprüft, bevor der zugehörige Kontrakt abgeschlossen wird.

Unten werden die Kriterien für die Sicherstellung der bestmöglichen Bedingungen absteigend nach ihrer relativen Bedeutung genannt.

Kriterium

Vorgang und Bedeutung des Kriteriums

Bedeutungsrang

Der Preis, der erreicht werden kann

Beim Kauf ist der niedrigste Preis maßgeblich, beim Verkauf der höchste Preis. Die Qualität des Preises ist von der Zahl der Marktbeteiligten sowie von der aktuellen Nachfrage und Angebot abhängig.

Für den Vergleich des bestimmten Preises nutzt die AKCENTA die Handelsplattformen einiger Banken (Raiffeisenbank, SAXO, Alior bank, Monex) sowie die Informationsquellen BLOOMBERG.

1

Qualität (Kredibilität) der Gegenpartei

Die AKCENTA bewertet im Einklang mit eigenen Regeln des Risikomanagements die Auswahl der Gegenparteien inklusive Auseinandersetzung im Sinne der Qualität der erbrachten Dienstleistungen (der vereinbarten Bedingungen), Vertrauenswürdigkeit, Finanzstabilität

2

Schnelligkeit, mit der der Auftrag ausgeführt werden kann

In der Schnelligkeit der Ausführung ist auch die Schnelligkeit der Überweisung zwischen den Banken inbegriffen

3

Volumen des beantragten Geschäftes

Das Volumen wird im Zusammenhang mit den Bedingungen und Begrenzungen der Gegenpartei berücksichtigt

4

Volumen der Gebühren, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden

Der Handelsplatz für den Kunden ist die AKCENTA. Die Gebühren richten sich nach der geltenden Preisliste oder dem individuellen Preisprogramm. Für die Bewertung der Gegenpartei ist dies nicht relevant

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Volumen eigener Gebühren, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden

Der Handelsplatz für die Kunden ist die AKCENTA. Die Gebühren für die Investitionsinstrumente, die die Gegenpartei in Rechnung stellt, trägt die AKCENTA auf die Kunden nicht über

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Sollten für einen Auftrag mehrere Gegenparteien vorliegen, geht die AKCENTA gemäß den vorgenannten Kriterien von dem bedeutendsten zu den weniger bedeutenden voran. Für den bestimmten Auftrag zieht die AKCENTA immer die Faktoren für die Auftragsausführung zu den bestmöglichen Bedingungen wie Preis (1), Risiko der Gegenpartei (2) und Schnelligkeit (3) in Erwägung – nach diesen Faktoren wählt sie die Gegenpartei für den Geschäftsabschluss.

Die AKCENTA hat (gemäß der Verordnung der EU-Kommission 2017/576 vom 8.6.2016) einmal im Jahr für die jeweiligen Gattungen von Investitionsinstrumenten 5 Handelsplätze, auf denen sie die Aufträge der Kunden ausgeführt hat, die Zusammenfassung und die Schlüsse der Analyse der Qualität der Auftragsausführung zu veröffentlichen. Der Handelsplatz für den Kunden ist die AKCENTA. Die beigefügten Informationen gehen auf die Schablonen in der Anlage II der Verordnung 2017/576 zurück.

Begriffserklärung
  • GM - geregelter Markt
  • OHS - organisiertes Handelssystem
  • MHS - multilaterales Handelssystem
  • OTC-Derivate - Derivate können zum Handel mittels OTC (Over the Counter) oder an einer Börse zugelassen werden. Die meisten Geschäfte werden mittels OTC abgewickelt.
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