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Forward - Geschäfte

Forward-Geschäfte

Vor dem Abschluss des ersten Geschäftsfalls: Forward, müssen wir mit  Ihnen einen Rahmenvertrag  inklusive aller Anlagen abschließen. Der Rahmenvertrag legt die Bedingungen und  Regeln zur Durchführung von Termintransaktionen fest. Nach dem Abschluss des Rahmenvertrages wird für Sie automatisch internes Zahlungskonto (IZK), ein „Internes Zahlungskonto“ eröffnet, damit sie die Möglichkeit der Vinkulierung der Sicherheiten aus  dem Termingeschäft haben.
 
Für den Abschluß des Forward-Geschäftes werden keine Gebühren verrechnet, man kann es auf unbestimmte Zeit abschließen (standardmässig bis zu einem Jahr, individuell auch  länger). Weder die Anzahl der Geschäfte noch die maximale Höhe sind limitiert. Das Geschäft ist bindend im Augenblick der Transaktionsvereinbarung. Zur Sicherung des Verlustrisikos können wir eine Sicherheit in der Höhe bis 10%  aus  dem Geschäftswert verlangen. Die Sicherheitshöhe und  andere Obliegenheiten sind in  der Konfirmation der Zahlungstransaktionen mit Währungskonvertierung ausgeführt. Das Geschäft ist bindend im Augenblick der Transaktionsvereinbarung.
 
Die Kursentwicklung ist während  der Laufzeit nicht garantiert, daher  kann am  Tag der Fälligkeit des Geschäftes der aktuelle Kurs vom in  der Bestätigung der Zahlungstransaktion mit Währungskonvertierung vereinbarten Kurs abweichen. Trotzdem ist der vereinbarte Kurs für das Geschäft sowohl für den Kunden als auch für den Händler bindend. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Handelsmarge ohne Rücksicht auf die Kursentwicklung auch  künftig eingehalten wird.
Die Vorgangsweise beim Geschäftsabschluss ist gleich wie die Vorgangsweise beim Tätigen eines Spot-Geschäftes. Wenn der Kunde beim Abschluss eines Forward-Geschäftes keine ausreichende Deckung auf dem IPU für die Vinkulierung hat, erstellt der Händler gemeinsam mit  der Bestätigung der Zahlungstransaktion mit Wechselkurs auch eine Anweisung zur  Eingangsdevisenzahlungstransaktion. Der Kunde hat auf Grund dieser Anweisung die notwendige Summe auf sein IPU zur Sicherung der Geschäftsvinkulierung zu überweisen. Die für die Deckung des Forward-Geschäftes notwendigen Mittel überweist der Kunde auf das AKCENTA-Konto zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit. Die Mittel müssen auf dem AKCENTA-Konto spätestens am  Tag der Fälligkeit des Forwards-Geschäftes eingelangt sein.
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